Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland durch einen Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert wird.
Fördervoraussetzungen:
Die Bestandsanlage, die durch eine Neuanlage ausgetauscht werden oder durch Wärmeübertrager oder Wärmedämmung ergänzt werden soll, muss sich seit mindestens 5 Jahren im Bestand des Unternehmens befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch voll funktionstüchtig sein.
Die Anlagen bzw. Komponenten, die ausgetauscht werden, dürfen von dem Unternehmen, das die Förderung erhält, nicht weiterbetrieben werden.
Entsprechende Nachweise (Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung, Verkaufsbeleg o.ä.) müssen zusammen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden. · Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen.
Die Förderung erfolgt über Artikel 38 der AGVO.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind technische Anlagen, die Kältemittel mit einem Global Warming Potential (GWP) von mehr als 150 enthalten.
Gefördert werden:
Hocheffiziente Drucklufterzeuger
Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur bedarfsgeregelten Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation.
Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen.
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